Vorgeschriebene Beratungseinsätze

Kompetente Unterstützung für Pflegegeldempfänger

Jede Pflegesituation ist einzigartig – deshalb bieten wir individuelle Beratungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unser Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und sicherzustellen, dass Pflegebedürftige die bestmögliche Versorgung erhalten.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung

Was sind vorgeschriebene Beratungseinsätze?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz gemäß §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Beratungen dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu entlasten und wertvolle Tipps zur Pflege zu geben.

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Was sind vorgeschriebene Beratungseinsätze?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz gemäß §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Diese Beratungen dienen dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu entlasten und wertvolle Tipps zur Pflege zu geben.

Unsere Leistungen im Bereich Beratungseinsätze

Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte bieten Ihnen eine fachkundige und individuelle Beratung, die speziell auf Ihre Pflegesituation abgestimmt ist:

Warum Pflegedienst Adelina?

Individuelle Betreuung mit Herz

Für wen sind Beratungseinsätze verpflichtend?

     Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegegeld erhalten

     Angehörige, die die Pflege zu Hause übernehmen

     Personen, die ihre häusliche Pflegesituation optimieren möchten

     Pflegegeldempfänger, die Unterstützung bei Anträgen oder Pflegehilfsmitteln benötigen